
Weitere Dienste
International
Mit den IR-Services von euro adhoc erreichen Sie die internationalen Finanzmärkte. Nutzen Sie das weitreichende Verbreitungsnetzwerk unseres Partners PR Newswire.
Für Ihre internationale Kommunikationsstrategie bieten wir Ihnen die beiden maßgeschneiderten Pakete "UK Financial" oder "Europa Investor Relations" an. Finanzagenturen, Wirtschaftsmedien und Online-Plattformen beliefern wir mit Ihren Nachrichten.
Im Rahmen von "Europa Investor Relations" erreichen Sie die Finanzpresse in insgesamt 13 Ländern. Dazu gehören Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie Großbritannien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Belgien, Norwegen, Schweden, Italien, Spanien und Portugal.
Die Veröffentlichung in den internationalen Informationssystemen von Reuters, Bloomberg und Thomson Financial ist immer inklusive.
ots.InvestorNetwork
ots.InvestorNetwork ist die exklusive Verbreitung für Originalmitteilungen börsennotierter Unternehmen über das Thomson Financial First Call-Network, per E-Mail-Verteiler sowie an Finanznachrichtenagenturen und -Websites. Mit Hilfe der angeschlossenen Terminals greifen Fondsmanager, Buy- und Sellside-Analysten, Investmentberater und IR-Manager auf entscheidungsrelevante Informationen über Aktien, Märkte oder einzelne Unternehmen zu.
Was bietet ots.InvestorNetwork?
WpÜG-Service (TUG-konform*)
Wir erfüllen Ihre Pflichten gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz. Den Kauf von Aktien einer anderen Gesellschaft und Übernahmeangebote kommunizieren wir für Sie an den Finanzmarkt und an die Medien.
Die Verbreitung der WpÜG-Meldungen gewährleisten wir nach den gleichen Standards wie bei der Veröffentlichung von Adhoc-Mitteilungen. Unser WpÜG-Service erreicht für Sie die zuständigen Aufsichtsämter, Börsen und Bereichsöffentlichkeiten.
Wir garantieren den direkten Draht zu allen maßgeblichen Finanzdiensten. Bloomberg, dpa-AFX, Dow Jones-VWD und REUTERS übernehmen Ihre WpÜG-Informationen im Original und in Realtime in ihre Dienste.
Über den Pflichtbereich hinaus
Über den Pflichtbereich hinaus erreichen Ihre WpÜG-Mitteilungen Nachrichtenagenturen, Investoren, Analysten, Zeitungen, Radio- und TV-Sender sowie weitere Multiplikatoren - insgesamt mehr als 500 Redaktionen im deutschsprachigen Raum. Privat-Anleger werden mit einem kostenlosen E-Mailservice informiert.
Gleichzeitig übernehmen über 100 News-Services im Internet die Meldungen 1:1 in ihre Angebote. Dazu gehören OnVista.de, Comdirect.de, Spiegel.de, Handelsblatt.com, DerStandard.at und FAZ.net.
Komfortabel und sicher
Mit Hilfe einer komfortablen und gesicherten Website stellen Sie ihre Mitteilungen selbst in das Verbreitungssystem ein. Das Verschlüsselungssystem mit TAN und 128 bit bietet Ihnen höchsten Sicherheitsstandard. Außerdem steht Ihnen eine ausführliche Hilfefunktion sowie eine Hotline unterstützend zur Verfügung.
Den WpÜG-Service bieten wir ausschließlich für Emittenten an, die den in Deutschland geltenden Veröffentlichungspflichten unterliegen.
Stimmrechtsmitteilungen (TUG-konform*) - Deutschland
Was sind Stimmrechtsmitteilungen
Erreicht ein Anteilseigner einen bestimmten Prozentsatz der Stimmrechte an einer im regulierten Markt notiertenGesellschaft – oder über- oder unterschreitet er diesen Prozentsatz – hat er dies dem Emittenten und der BaFin innerhalb von vier Handelstagen zu melden.
Gemäß § 21ff. WpHG (neue Fassung durch TUG*) liegen die meldepflichtigen Beteiligungsschwellen bei: 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75%.
Diese Meldeschwellen gelten außerdem – mit Ausnahme der 3%-Schwelle – für das Halten von Finanzinstrumenten, die dem Inhaber den einseitig auszuübenden Erwerb von mit Stimmrechten verbundenen Aktien erlauben. Der Emittent selbst muss die ihm übermittelte Meldung innerhalb von drei Handelstagen an ein europäisches Medienbündel verbreiten. Zusätzlich müssen eine Veröffentlichungsbestätigung an die BaFin übermittelt und die Meldung an das elektronische Unternehmensregister weitergeleitet werden.
Was sind Gesamtstimmrechtsmitteilungen?
Gemäß § 26a WpHG sind börsennotierte Unternehmen des organisierten Marktes verpflichtet, am Ende eines Monats, in dem sich die Gesamtzahl der Stimmrechte verändert hat, eine Gesamtstimmrechtsmitteilung zu verbreiten. Es gelten die gleichen Verbreitungswege wie bei den Stimmrechtsmitteilungen.
Welche Services bieten wir Ihnen zur Erfüllung Ihrer Pflichten?
Über euro adhoc kommen Sie Ihren Verbreitungspflichten umfassend und sicher nach:
Jährliches Dokument
Vorlage für das Jährliche Dokument nach § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
Für euro adhoc Kunden kostenlos
Hinweisbekanntmachungen zu Finanzberichten und Zwischenmitteilungen gemäß § 37v,w,x WpHG - Deutschland
Durch den neu gefassten § 37 WpHG sind Emittenten, die in Europa an regulierten Märkten notieren, nun verpflichtet, den Veröffentlichungsort und -zeitpunkt von Finanzberichten und Zwischenmitteilungen im Internet vorab europaweit bekannt zu machen. Darüber hinaus müssen diese Informationen der BaFin und dem Unternehmensregister übermittelt werden. Alle diese Pflichten können Sie bequem mit euro adhoc erfüllen.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Zwischenmitteilungen gemäß § 37x WpHG - Deutschland
Gemäß § 37x WpHG müssen Emittenten, die in Europa an regulierten Märkten notieren und keinen Quartalsbericht veröffentlichen, eine Zwischenmitteilung über die Finanz- und Geschäftslage des Unternehmens der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Auch dies können Sie bequem und komfortabel mit Hilfe unseres euro adhoc-Systems erledigen.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Sonstige Kapitalmarktangaben (Zulassungsfolgepflichten) - Deutschland
Gemäß § 30e WpHG müssen Emittenten, die in Europa an regulierten Märkten notieren, Meldungen über Änderungen der mit Ihren Wertpapieren verbundenen Rechte an ein europäisches Medienbündel verbreiten, die BaFin darüber informieren und diese Meldungen an das Unternehmensregister übermitteln. Erfüllen Sie alle diese Pflichten mit dem euro adhoc-System.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Weitere Infos zu: euro adhoc, ots.CorporateNews, ERS-Service, WpüG-Serivce, Directors Dealings

- International
- ots.InvestorNetwork
- WpÜG-Service (TUG-konform*)
- Stimmrechtsmitteilungen (TUG-konform*) - Deutschland
- Jährliches Dokument
- Hinweisbekanntmachungen zu Finanzberichten und Zwischenmitteilungen gemäß § 37v,w,x WpHG - Deutschland
- Zwischenmitteilungen gemäß § 37x WpHG - Deutschland
- Sonstige Kapitalmarktangaben (Zulassungsfolgepflichten) - Deutschland
International
Mit den IR-Services von euro adhoc erreichen Sie die internationalen Finanzmärkte. Nutzen Sie das weitreichende Verbreitungsnetzwerk unseres Partners PR Newswire.
Für Ihre internationale Kommunikationsstrategie bieten wir Ihnen die beiden maßgeschneiderten Pakete "UK Financial" oder "Europa Investor Relations" an. Finanzagenturen, Wirtschaftsmedien und Online-Plattformen beliefern wir mit Ihren Nachrichten.
Im Rahmen von "Europa Investor Relations" erreichen Sie die Finanzpresse in insgesamt 13 Ländern. Dazu gehören Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie Großbritannien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Belgien, Norwegen, Schweden, Italien, Spanien und Portugal.
Die Veröffentlichung in den internationalen Informationssystemen von Reuters, Bloomberg und Thomson Financial ist immer inklusive.
ots.InvestorNetwork
ots.InvestorNetwork ist die exklusive Verbreitung für Originalmitteilungen börsennotierter Unternehmen über das Thomson Financial First Call-Network, per E-Mail-Verteiler sowie an Finanznachrichtenagenturen und -Websites. Mit Hilfe der angeschlossenen Terminals greifen Fondsmanager, Buy- und Sellside-Analysten, Investmentberater und IR-Manager auf entscheidungsrelevante Informationen über Aktien, Märkte oder einzelne Unternehmen zu.
Was bietet ots.InvestorNetwork?
- Direkte Einspeisung Ihrer Mitteilung in das europäische Thomson Financial First Call- Network
- Belieferung von Top-Analysten aus 8 Branchen*, in Deutschland, Österreich, Schweiz, UK, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Belgien, Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden und Spanien per Thomson Financial E-Mail Verteiler
- 1:1 Darstellung Ihrer Mitteilung bei Reuters und Bloomberg
- 1:1 Darstellung Ihrer Mitteilung z.B. auf Yahoo!Finance, factiva.com, finanznachrichten.de, Wienerboerse.at, derstandard.at, Wirtschaftsblatt.at
- Weiterleitung Ihrer Meldung an mehr als 400 Websites der Financial Community, z.B. Marketwatch, Merrill Lynch, FT.com, Teletext UK, Track Data
- Einfache Übermittlung Ihrer Mitteilung in englischer Sprache
- Wichtig für die Präsenz im First Call-Network ist die Nennung von „Börsenkürzel und Tickersymbols“ in Ihrer Mitteilung.
- Zusätzlich buchbar erreichen Sie über das umfangreiche euro-adhoc-Netzwerk und das weltweit führenden Presseservice PR Newswire europaweit ergänzend die Wirtschafts- und Finanzredaktionen. ( Kontakt )
WpÜG-Service (TUG-konform*)
Wir erfüllen Ihre Pflichten gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz. Den Kauf von Aktien einer anderen Gesellschaft und Übernahmeangebote kommunizieren wir für Sie an den Finanzmarkt und an die Medien.
Die Verbreitung der WpÜG-Meldungen gewährleisten wir nach den gleichen Standards wie bei der Veröffentlichung von Adhoc-Mitteilungen. Unser WpÜG-Service erreicht für Sie die zuständigen Aufsichtsämter, Börsen und Bereichsöffentlichkeiten.
Wir garantieren den direkten Draht zu allen maßgeblichen Finanzdiensten. Bloomberg, dpa-AFX, Dow Jones-VWD und REUTERS übernehmen Ihre WpÜG-Informationen im Original und in Realtime in ihre Dienste.
Über den Pflichtbereich hinaus
Über den Pflichtbereich hinaus erreichen Ihre WpÜG-Mitteilungen Nachrichtenagenturen, Investoren, Analysten, Zeitungen, Radio- und TV-Sender sowie weitere Multiplikatoren - insgesamt mehr als 500 Redaktionen im deutschsprachigen Raum. Privat-Anleger werden mit einem kostenlosen E-Mailservice informiert.
Gleichzeitig übernehmen über 100 News-Services im Internet die Meldungen 1:1 in ihre Angebote. Dazu gehören OnVista.de, Comdirect.de, Spiegel.de, Handelsblatt.com, DerStandard.at und FAZ.net.
Komfortabel und sicher
Mit Hilfe einer komfortablen und gesicherten Website stellen Sie ihre Mitteilungen selbst in das Verbreitungssystem ein. Das Verschlüsselungssystem mit TAN und 128 bit bietet Ihnen höchsten Sicherheitsstandard. Außerdem steht Ihnen eine ausführliche Hilfefunktion sowie eine Hotline unterstützend zur Verfügung.
Den WpÜG-Service bieten wir ausschließlich für Emittenten an, die den in Deutschland geltenden Veröffentlichungspflichten unterliegen.
Stimmrechtsmitteilungen (TUG-konform*) - Deutschland
Was sind Stimmrechtsmitteilungen
Erreicht ein Anteilseigner einen bestimmten Prozentsatz der Stimmrechte an einer im regulierten Markt notiertenGesellschaft – oder über- oder unterschreitet er diesen Prozentsatz – hat er dies dem Emittenten und der BaFin innerhalb von vier Handelstagen zu melden.
Gemäß § 21ff. WpHG (neue Fassung durch TUG*) liegen die meldepflichtigen Beteiligungsschwellen bei: 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75%.
Diese Meldeschwellen gelten außerdem – mit Ausnahme der 3%-Schwelle – für das Halten von Finanzinstrumenten, die dem Inhaber den einseitig auszuübenden Erwerb von mit Stimmrechten verbundenen Aktien erlauben. Der Emittent selbst muss die ihm übermittelte Meldung innerhalb von drei Handelstagen an ein europäisches Medienbündel verbreiten. Zusätzlich müssen eine Veröffentlichungsbestätigung an die BaFin übermittelt und die Meldung an das elektronische Unternehmensregister weitergeleitet werden.
Was sind Gesamtstimmrechtsmitteilungen?
Gemäß § 26a WpHG sind börsennotierte Unternehmen des organisierten Marktes verpflichtet, am Ende eines Monats, in dem sich die Gesamtzahl der Stimmrechte verändert hat, eine Gesamtstimmrechtsmitteilung zu verbreiten. Es gelten die gleichen Verbreitungswege wie bei den Stimmrechtsmitteilungen.
Welche Services bieten wir Ihnen zur Erfüllung Ihrer Pflichten?
Über euro adhoc kommen Sie Ihren Verbreitungspflichten umfassend und sicher nach:
- Mittels unseres intuitiv zu bedienenden Systems, das Sie durch einfache Eingabemasken und eine WORD-Upload-Funktion unterstützt, verbreiten Sie Ihre Stimmrechts- und Gesamtstimmrechtsmitteilungen gemäß der gesetzlichen Vorgaben.
- Eine detaillierte Hilfe-Funktion unterstützt Sie mit Erläuterungen und Informationen während des Eingabeprozesses.
- Fragen zu Ihren Verbreitungspflichten beantworten wir Ihnen börsentäglich von 7.00 bis 20.00 Uhr.
- Wir übermitteln Ihre Meldungen an ein europäisches Medienbündel,
- leiten einen Nachweis über die Verbreitung an die BaFin weiter und
- stellen Ihre Meldungen automatisch in das elektronische Unternehmensregister ein.
Jährliches Dokument
Vorlage für das Jährliche Dokument nach § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
Für euro adhoc Kunden kostenlos
Hinweisbekanntmachungen zu Finanzberichten und Zwischenmitteilungen gemäß § 37v,w,x WpHG - Deutschland
Durch den neu gefassten § 37 WpHG sind Emittenten, die in Europa an regulierten Märkten notieren, nun verpflichtet, den Veröffentlichungsort und -zeitpunkt von Finanzberichten und Zwischenmitteilungen im Internet vorab europaweit bekannt zu machen. Darüber hinaus müssen diese Informationen der BaFin und dem Unternehmensregister übermittelt werden. Alle diese Pflichten können Sie bequem mit euro adhoc erfüllen.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Verbreitung an ein europäisches Medienbündel gemäß der gesetzlichen Regelungen (inkl. Reuters, Bloomberg, DowJones/vwd)
- Übermittlung an die BaFin und das Unternehmensregister
- Archivierung gemäß der gesetzlichen Vorschriftens
Zwischenmitteilungen gemäß § 37x WpHG - Deutschland
Gemäß § 37x WpHG müssen Emittenten, die in Europa an regulierten Märkten notieren und keinen Quartalsbericht veröffentlichen, eine Zwischenmitteilung über die Finanz- und Geschäftslage des Unternehmens der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Auch dies können Sie bequem und komfortabel mit Hilfe unseres euro adhoc-Systems erledigen.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Verbreitung an ein europäisches Medienbündel gemäß der gesetzlichen Regelungen (inkl. Reuters, Bloomberg, DowJones/vwd)
- Übermittlung an das Unternehmensregister
- Archivierung im Presseportal
Sonstige Kapitalmarktangaben (Zulassungsfolgepflichten) - Deutschland
Gemäß § 30e WpHG müssen Emittenten, die in Europa an regulierten Märkten notieren, Meldungen über Änderungen der mit Ihren Wertpapieren verbundenen Rechte an ein europäisches Medienbündel verbreiten, die BaFin darüber informieren und diese Meldungen an das Unternehmensregister übermitteln. Erfüllen Sie alle diese Pflichten mit dem euro adhoc-System.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Verbreitung an ein europäisches Medienbündel gemäß der gesetzlichen Regelungen (inkl. Reuters, Bloomberg, DowJones/vwd),
- Übermittlung an die BaFin und das Unternehmensregister
- Archivierung gemäß der gesetzlichen Vorschriften
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